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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.01.2008

13 E 50/08

Normen:
GKG § 63 Abs. 3 Satz 2
GKG § 68 Abs. 1 Satz 3

Fundstellen:
DÖV 2008, 650

Die Beschwerde ist unzulässig. Nach §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG ist die Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung nur zulässig, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung [...]
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