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OVG Bremen - Entscheidung vom 19.02.2008

S2 B 538/07

Normen:
SGB II § 22 Abs. 7

I. Die Antragstellerin begehrt im Wege des Eilrechtsschutzes die Übernahme von Unterkunfts- und Heizungskosten durch Leistungen nach § 22 Abs. 7 SGB II. Ihre Wohnung ist 48,11 qm groß. Ihre monatliche Miete beträgt [...]
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