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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 18.01.2008

12 S 6.08

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 146 Abs. 4
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7
AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1
AufenthG § 72 Abs. 2
AufenthG § 104 a
AufenthG § 104 a Abs. 3 Satz 2
AufenthG § 104 b
AsylVfG § 14 a
AsylVfG § 42 Satz 1

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, das nach § 146 Abs. 4 VwGO den Umfang der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht bestimmt, rechtfertigt keine Änderung oder Aufhebung des [...]
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