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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 05.11.2008

OVG 11 N 52.06

Normen:
WaffG § 8
WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1
WaffG § 45 Abs. 3
WaffG § 46
WaffG § 55 Abs. 1
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4
WaffG § 8 Abs. 1
WaffG § 8 Abs. 2 Nr. 1
WaffG § 15 Abs. 1
WaffG § 45 Abs. 2 S. 1
WaffG § 45 Abs. 3 S. 1
WaffG § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. Juni 2006 wird abgelehnt. Die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der [...]
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