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OLG Rostock - Entscheidung vom 26.09.2008

1 W 82/08

Normen:
ZPO § 888
GKG § 68 Abs. 3

Fundstellen:
AGS 2009, 187
JurBüro 2009, 105
OLGReport-Rostock 2009, 75

I. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 23.05.2008 den Streitwert für das Zwangsvollstreckungsverfahren auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 [...]
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