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OLG Rostock - Entscheidung vom 31.03.2008

1 W 22/08

Normen:
ZPO § 118 Abs. 1 S. 4
ZPO § 269 Abs. 3
ZPO § 269 Abs. 4

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 179

I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1. vom 18.03.2008 gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 07.03.2008 (Az.: 7 O 88/05) wird auf ihre Kosten nach einem Beschwerdewert von 2.000,00 EUR [...]
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