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OLG Rostock - Entscheidung vom 04.09.2008

1 U 115/08

Normen:
ZPO § 522 Abs. 2
BGB § 249 Abs. 2
BGB § 250 Abs. 2
BGB § 251

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 134

I. 1. Die Berufung des Beklagten war gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Sie hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ). Der Senat entscheidet hierbei über das Rechtsmittel durch Beschluss nach § [...]
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