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OLG Rostock - Entscheidung vom 01.07.2008

1 U 27/08

Normen:
BGB § 133
BGB § 157
BGB § 611
BGB § 652

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 192

I. 1. Der Beklagten zu 2. ist die beantragte Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zu versagen, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§§ 114 , 522 Abs. 2 ZPO ). Die [...]
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