A. Hinweis-Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO ) Nach gegenwärtigem Sach- und Streitstand hat die Berufung des Klägers keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat beabsichtigt daher, das Rechtsmittel nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO [...]
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