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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 07.02.2008

12 U 126/07

Normen:
VVG § 59 Abs. 2 (a.F.)
VVG § 78 Abs. 2
BGB § 195
BGB § 276

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2008, 250
VersR 2008, 639
zfs 2008, 216

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. geltend. Zwischen der Klägerin und den Eigentümern des Anwesens ... besteht ein [...]
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