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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 26.03.2008

7 U 104/07

Normen:
ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1
BGB § 133
BGB § 157
BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F

I. Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt, weil dieser den Kläger durch Kopfstöße ins Gesicht verletzt hat, was in der Folge auch zu psychischen Problemen geführt [...]
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