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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.04.2008

6 W 36/08

Normen:
ZPO § 890

Die zulässige Beschwerde der Antragsteller hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat ein schuldhaftes Zuwiderhandeln der Antragsgegner gegen die Unterlassungsverpflichtung aus dem Urteil der 8. Kammer für [...]
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