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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.06.2008

I-24 W 17/08

Normen:
GKG § 63
GKG § 41
ZPO § 9
BGB § 779

Fundstellen:
JurBüro 2008, 594
MietRB 2009, 41
NJW-RR 2008, 1697
OLGReport-Düsseldorf 2008, 748

I. Die Beschwerde ist statthaft gemäß § 68 Abs. 1 GKG . Sie ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht eingelegt und die Beschwer der Klägerin ist höher als 200 EUR. 1. Entgegen der Auffassung des [...]
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