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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 06.11.2008

10 WF 107/08

Normen:
ZPO § 114
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 572 Abs. 3
BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1
BGB § 1629 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
FamRZ 2009, 1228

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. Der Beklagten kann Prozesskostenhilfe nicht aus den vom Amtsgericht angeführten Gründen [...]
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