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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 06.03.2008

12 U 165/07

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 847 Abs. 1 (a.F.)

I. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Feststellung einer Haftung für künftige materielle und immaterielle Schäden wegen einer seiner Auffassung nach fehlerhaften Behandlung einer [...]
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