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LSG Bayern - Entscheidung vom 15.12.2008

L 8 B 1002/08 SO ER

Der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Oktober 2008 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen den Bescheid vom 06.11.2008 aufschiebende Wirkung hat. Der [...]
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