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LSG Bayern - Entscheidung vom 11.12.2008

L 11 B 742/08 AY

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.08.2008 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist zwischen den Beteiligten die Übernahme der [...]
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