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LSG Bayern - Entscheidung vom 23.10.2008

L 15 SF 191/08 SB KO

Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Verhandlungstermines vom 21.07.2008 in dem Rechtsstreit L 18 SB 31/07 wird auf 71,00 Euro festgesetzt. Der Antragsteller hat keinen weitergehenden Anspruch [...]
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