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LSG Bayern - Entscheidung vom 03.11.2008

L 5 SF 123/08 KR

Die Ablehnung des Vorsitzenden der 11. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg, Richter am Sozialgericht E., wegen Besorgnis der Befangenheit ist unbegründet. I. Der Kläger führt vor der 11. Kammer des Sozialgerichts [...]
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