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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.08.2008

9 Ta 146/08

Normen:
ZPO § 120 Abs. 4
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
ArbGG § 69 Abs. 2
ArbGG § 78 Satz 1
ZPO §§ 567 ff.

I. Nachdem dem Kläger im Ausgangsverfahren zunächst mit Beschluss vom 12.09.2006 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten ohne Auferlegung von Raten bewilligt worden war, legte dieser im [...]
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