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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.05.2008

1 Ta 49/08

Normen:
GKG § 42 Abs. 3

I. Die Beschwerdeführer begehren die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren. Die Klägerin war seit dem 13.01.1984 zunächst bei der Rechtsvorgängerin der [...]
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