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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 12.02.2008

1 Ta 282/07

Normen:
GKG § 42 Abs. 3, 4
GKG-KV Nr. 1900

I. Die Beschwerdeführer begehren die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einer Zahlungsklage. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.10.2002 als Kranken- bzw. Altenpfleger beschäftigt. [...]
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