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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 02.09.2008

1 Ta 155/08

Normen:
RVG § 33 Abs. 3
RVG § 33 Abs. 9
GKG § 3 Abs. 2
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
BGB § 174
BGB § 623

Fundstellen:
DB 2008, 2260

I. Der Beschwerdeführer begehrt die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.07.2000 als Gerüstbauer beschäftigt. Am [...]
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