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LAG Köln - Entscheidung vom 16.07.2008

3 Sa 190/08

Normen:
BGB § 626
SGB IX § 85
SGB IX § 90

Fundstellen:
AuR 2008, 361

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung. Der am 28.03.1964 geborene, verheiratete und gegenüber drei Kindern unterhaltspflichtige Kläger ist seit [...]
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