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LAG Köln - Entscheidung vom 19.03.2008

10 Ta 43/08

Normen:
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2
GKG § 42 Abs. 4 Satz 2
BetrVG § 99 Abs. 4

I. Zwischen den Beteiligten ist ein Verfahren über die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin anhängig. Das Arbeitsgericht hat den erstinstanzlichen Gegenstandswert für das Beschlussverfahren auf 26.532,00 EUR festgesetzt [...]
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