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FG Nürnberg - Entscheidung vom 14.08.2008

4 K 875/08

Normen:
EStG § 3 Nr. 9
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
EStG § 34 Abs. 1

Streitig ist noch, ob Aufwendungen des Klägers für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind und ob eine Abfindung anlässlich der Auflösung [...]
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