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FG München - Entscheidung vom 14.10.2008

2 K 2258/04

Normen:
FGO § 60 Abs. 3
FGO § 139 Abs. 1
FGO § 139 Abs. 3 S. 3
AO § 360 Abs. 3 S. 1

Fundstellen:
EFG 2009, 207

Es entspricht billigem Ermessen, dem Beigeladenen die Kosten des Vorverfahrens gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO zuzuerkennen. Dem Kläger wurden mit Urteil vom 20.03.2006 die Kosten des Beigeladenen auferlegt. Zu den [...]
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