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FG München - Entscheidung vom 17.09.2008

9 K 706/07

Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
Bundesausbildungsförderungsgesetz § 15b Abs. 3 S. 1
BBiG § 21 Abs. 3
BBiG (a.F.) § 14 Abs. 3

Fundstellen:
EFG 2009, 596

Der Kläger hatte für seinen Sohn A geb. ... 1983, Kindergeld für die Monate August 2004 bis Januar 2005 beantragt. Zur Begründung trug er vor, dass sein Sohn die Gesellenprüfung im August 2004 nicht bestanden habe, [...]
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