BVerfG, Beschluss vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 1 BvR 370/07 - Aktenzeichen 1 BvR 595/07
DRsp Nr. 2008/12782
Festsetzung des Gegenstandswerts für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für jedes Verfahren auf 250.000 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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