BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - Aktenzeichen B 14 AS 50/08 B
DRsp Nr. 2008/20359
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und der BSG im Einzelnen darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (hier: zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen nach § 11 SGB II. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanz: LSG Berlin-Brandenburg, vom 08.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 28 AS 1030/07
Vorinstanz: SG Berlin, vom 13.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 63 AS 3523/05
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