BESCHLUSSs wiederhergestellt, und hinsichtlich der kraft Gesetzes (vgl. Art. 21 a VwZVG ) sofort vollziehbaren Nummern 3 und 4 des BESCHLUSSs angeordnet wird. Insoweit hat die Behörde den Sofortvollzug unnötigerweise [...]
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