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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 23.03.2007

NC 9 S 169/06

Normen:
VwGO § 161 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2007, 621
NVwZ-RR 2007, 502

Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren einzustellen und über die sich ergebenden Rechtsfolgen zu entscheiden (§ 125 Abs. 1 , § 92 Abs. 3 VwGO analog). [...]
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