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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.11.2007

4 S 1610/07

Normen:
GKG § 28 Abs. 1 Satz 2
GKG KV Nr. 9000

Fundstellen:
DÖV 2008, 604
JurBüro 2008, 155
NJW 2008, 536

Die Beschwerde - die nicht fristgebunden ist (Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 66 GKG RdNr. 40; vgl. auch BT-Drs. 15/1971, S. 157) - ist nach Zulassung durch das Verwaltungsgericht statthaft und auch im Übrigen [...]
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