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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.01.2007

11 S 2616/06

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3
EMRK Art. 8 Abs. 1
EMRK Art. 8 Abs. 2

Fundstellen:
NVwZ 2007, 609

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.10.2006 ist zulässig (vgl. §§ 146 , 147 VwGO ) und begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht die aufschiebende [...]
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