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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 30.03.2007

19 B 2309/06

Normen:
AufenthG § 4 Abs. 2 Satz 2
AufenthG § 84 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
DVBl 2007, 783

Die Beschwerde ist teilweise unbegründet. Das VG hat zutreffend entschieden, dass der Antragsteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über die Wirkungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 [...]
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