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OVG Bremen - Entscheidung vom 14.08.2007

1 B 302/07

Normen:
StVG § 3 Abs. 1
FeV § 46 Abs. 1
FeV Anlage 4 Ziff. 9.2.2

Fundstellen:
DAR 2007, 716
NZV 2008, 319
VRS 113, 387

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wieder herzustellen, zu Recht abgelehnt. [...]
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