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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 02.10.2007

3 S 94.07

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80a
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6
AufenthG § 31 Abs. 2 Satz 1
AufenthG § 31 Abs. 2 Satz 2
AufenthG § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Alt.

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, das gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO den Umfang der Prüfung des Oberverwaltungsgerichts bestimmt, rechtfertigt die sinngemäß begehrte Änderung der [...]
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