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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 25.10.2007

11 M 47.07

Normen:
VwGO § 166
ZPO § 114
KG § 10
KG § 10 Abs. 1 Nr. 1
KG § 10 Abs. 3
BeurkG § 4
EGBGB Art. 224 § 1 Abs. 1
BGB § 1600b Abs. 3 (a.F.)
BGB § 1600c (a.F.)
BGB § 1600d (a.F.)
BGB § 1600d Abs. 2 (a.F.)
BGB § 1600e (a.F.)
BGB § 1600e Abs. 3 (a.F.)

Fundstellen:
FamRZ 2008, 1771

Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe ist nicht begründet. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO unter anderem voraus, [...]
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