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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 15.08.2007

8 W 239/07

Normen:
KostO § 42
KostO § 46 Abs. 1

Fundstellen:
FGPrax 2007, 295
FamRZ 2008, 1096
JurBüro 2007, 599
NotBZ 2008, 430
OLGReport-Stuttgart 2008, 119
ZEV 2007, 496

1. Am 5. Februar 2003 beurkundete der Beteiligte Ziff. 3 / Kostengläubiger in UR Nr. .... des Notariats I Tübingen eine Ergänzung zum früher beurkundeten Erbvertrag der Kostenschuldner vom 15. Januar 1998 und rechnete [...]
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