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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 08.02.2007

5 W 6/07

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4

Fundstellen:
FamRZ 2007, 1336
MDR 2007, 867
OLGReport-Oldenburg 2007, 579

Die gemäß den §§ 269 Abs. 5 , 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 , 4 ZPO kommt in Betracht, wenn die Klage zurückgenommen wird. [...]
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