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OLG Köln - Entscheidung vom 03.07.2007

9 U 51/06

Normen:
VVG § 59 Abs. 2 Satz 1

I. Die Klägerin macht als Wohngebäudeversicherer gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer Ausgleichsansprüche wegen eines Leitungswasserschadens vom 08.12.2000 geltend. Für Frau J N bestand für das Wohn- und [...]
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