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OLG Koblenz - Entscheidung vom 13.08.2007

10 U 589/99

Normen:
ZPO § 302

1. Die Klägerin begehrt mit ihrem Antrag vom 16. Juli 2007 eine Berichtigung des Urteils dahin (§ 319 ZPO ), daß eine Vorbehaltloserklärung in Höhe von 328.988,05 DM anstelle von 280.500,48 DM auszusprechen sei, weil [...]
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