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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.10.2007

4 U 87/07

Normen:
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 7
GG Art. 5

Fundstellen:
MMR 2008, 757
OLGReport-Hamm 2008, 568

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. 1) Der Unterlassungsantrag ist nach der erfolgten Klarstellung bestimmt genug im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO . Er hat zwar die Unterlassung der hervorgehobenen [...]
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