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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.02.2007

23 W 274/06

Normen:
ZPO § 103 Abs. 1
RVG-VV Nr. 3104 Abs. 2, 3

Fundstellen:
JurBüro 2007, 482
OLGReport-Hamm 2007, 640

Die Auffassung des Rechtspflegers, im Falle des Abschlusses eines Vergleiches entstehe keine Terminsgebühr für nicht rechtshängige Ansprüche, hält der Überprüfung nicht stand. Wird in einem gerichtlichen Termin ein [...]
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