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OLG Hamm - Entscheidung vom 05.01.2007

1 Ss OWi 814/06

Normen:
StPO § 344
OWiG § 80

I. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund hat mit Bußgeldbescheid vom 8. Februar 2006 gegen den Betroffenen wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer eine Geldbuße von 60,- EUR [...]
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