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OLG Hamm - Entscheidung vom 29.10.2007

31 W 45/07

Normen:
ZPO § 727 Abs. 1
BNotO § 20 Abs. 1
BNotO § 21 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 185 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG , 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat auch begründet. Die Rechtspflegerin des Landgerichts hätte die Erteilung der beantragten [...]
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