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OLG Hamburg - Entscheidung vom 07.08.2007

6 BSch U 84/07

Normen:
ZPO § 85 Abs. 2
ZPO § 233
ZPO § 517
BinSchGerG § 4
BinSchGerG § 11

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2008, 87

Die Berufung des Klägers ist gemäß § 522 Abs.1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil die Berufung nicht innerhalb der Monatsfrist gemäß § 517 ZPO eingelegt wurde und der auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [...]
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