Der Kläger begehrt von der Beklagten für Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 15 Abs. 2 HOAI ein Honorar i.H.v. 37.457,54 EUR sowie anteilige vorgerichtliche Mahnkosten i.H.v. 703,31 EUR. Die [...]
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