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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 08.05.2007

11 U 142/06

Normen:
BGB § 133 § 157 § 516 Abs. 1

I. Die Parteien begehren voneinander Zahlungen, nachdem eine zwischen ihnen bestehende nicht eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist. Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, der sich im Berufungsverfahren nur [...]
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