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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 11.09.2007

10 UF 28/07

Normen:
BGB § 1603 Abs. 1, 2
BGB § 1606 Abs. 3
BGB § 1607 Abs. 2

I. Der Kläger macht Kindesunterhalt noch ab April 2006 geltend. Der am ... 1987 geborene Kläger, der im Haushalt seiner Mutter lebt und noch zur Schule geht, ist der eheliche Sohn des Beklagten. Aus der Ehe des [...]
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